Mindeststandard BSI: Videokonferenzdienste
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Der Bedarf an sicheren Videokonferenzdiensten nimmt auch in der Bundesverwaltung stetig zu. Besonders durch die Pandemie ist das Thema in den Vordergrund gerückt. Videokonferenzdienste ermöglichen nicht nur eine ortsunabhängige Kommunikation, sondern bieten auch die Möglichkeit gemeinsam Dokumente zu erstellen und zu bearbeiten. Leider können bei der Nutzung solcher Dienste auch Risiken für die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten entstehen. Aus diesem Grund hat das BSI auf der Grundlage von §8 Absatz 1 BSIG diesen Mindeststandard erarbeitet, der die Konzeption und Beschaffung eines Videokonferenzdienstes sowie die funktionalen Anforderungen an den Dienst und Anforderungen an den Betrieb und die Nutzer thematisiert. Diese Anforderungen sind zum Erreichen eines Mindestmaßes an Informationssicherheit einzuhalten.
Ihr Nutzen auf einen Blick
Mit dem Produkt verinice Mindeststandard Videokonferenzdienste erhalten Sie zahlreiche Vorteile:
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Schnelleres Erreichen eines Mindestsicherheitsniveaus Ihrer Informationssicherheit
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Zentrales Verwalten Ihrer Informationssicherheit in einem Tool
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Geringerer Aufwand und komfortableres Arbeiten durch Abbildung des Mindeststandards inkl. Verlinkung zu relevanten Dokumenten. Dadurch haben Sie alle wichtigen Anforderungen im Überblick.
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Intuitive Verknüpfung per Drag & Drop mit den Bausteinen des IT-Grundschutz-Kompendiums und der Sicherheitsanforderungen des Kompendiums Videokonferenzsysteme
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Unterstützt Sie bei der Beschaffung einer neuen Videokonferenzlösung indem Ihnen die Möglichkeit geboten wird, die Auswahlkriterien toolbasiert zu bewerten und den Kriterienkatalog gemäß des Kapitels 9.2.2 des Kompendiums Videokonferenzsysteme per Knopfdruck zu erstellen.
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Sie können sich voll und ganz auf die Modellierung und Umsetzung der Sicherheitsanforderungen fokussieren
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Dokumentation der gesamten Mindeststandards möglich
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Gewinn eines ersten und immer aktuellen Umsetzungsstatus der Anforderungen
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Erzeugung zahlreicher Reportings anhand von Reportingvorlagen und Generierung zahlreicher individuellen Reports
Lieferumfang
Der Download (.ZIP-Format) enthält:
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den verinice Mindeststandard als .VNA-Datei zum Import in verinice ab Version 1.21 und höher.
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das Kompendium Videokonferenzsysteme als .VNA-Datei zum Import in verinice ab Version 1.21 und höher.
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eine Anleitung im PDF-Format.
Weiterführende Informationen
Diskussion im verinice.FORUM: https://forum.verinice.com/
Videos auf YouTube: https://www.youtube.com/c/verinice/videos
Autorenschaft und Urheberrecht
Mindeststandard des BSI für Videokonferenzdienste
nach § 8 Absatz 1 Satz 1 BSIG – Version 1.0 vom 07.10.2021
© 2021
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Postfach 20 03 63
53133 Bonn
Kompendium Videokonferenzsysteme KoViKo - Version 1.0.1
© 2020
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Postfach 20 03 63
53133 Bonn
verinice Mindeststandard Videokonferenzdienste:
© 2021
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Bahnhofsallee 1b
37081 Göttingen