Mindeststandard BSI: Schnittstellenkontrollen

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Produktinformationen "Mindeststandard BSI: Schnittstellenkontrollen"

Der Mindeststandard des BSI für Schnittstellenkontrollen

Schnittstellen von IT-Systemen dienen der Kommunikation und dem Austausch von Daten. Eine unkontrollierte oder unbefugte Nutzung von Schnittstellen kann zum Einfall von Schadsoftware und zum unerwünschten Abfluss von Informationen führen. Auch eine unbedachte Nutzung - entgegen etwaiger interner Sicherheitsrichtlinien - kann ein Risiko für die gesamte IT-Infrastruktur einer Behörde darstellen. Deshalb hat das BSI den Mindeststandard für Schnittstellenkontrollen entwickelt. Dieser Mindeststandard legt Sicherheitsanforderungen an die Absicherung von Schnittstellen fest. Wird eine Softwarelösung zur Absicherung von Schnittstellen eingesetzt, so liefert dieser Mindeststandard Vorgaben zum Einsatz und zu den Funktionalitäten entsprechender Softwarelösungen für die Bundesverwaltung.

Dabei verfolgt der Mindeststandard folgenden Ansatz:

  • Schnittstellen sind auf IT-Systemen der Bundesverwaltung angemessen zu schützen.

  • Eingesetzte Schnittstellenkontrollen haben bestimmte Mindestsicherheitsanforderungen zu erfüllen. Die Erfüllung dieser Anforderungen schützt sowohl vor der Nutzung nicht genehmigter Geräte, als auch vor der unsachgemäßen Nutzung genehmigter Geräte.

Ihr Nutzen auf einen Blick

Mit dem Produkt verinice Mindeststandard Schnittstellenkontrollen erhalten Sie zahlreiche Vorteile:

  • Schnelleres Erreichen eines Mindestsicherheitsniveaus Ihrer Informationssicherheit

  • Zentrales Verwalten Ihrer Informationssicherheit in einem Tool

  • Geringeren Aufwand und komfortableres Arbeiten durch Abbildung des gesamten Mindeststandard und Integration des Abgleichs der Sicherheitsanforderungen der Mindeststandards mit den Sicherheitsanforderungen des IT-Grundschutzes sowie Verlinkung zu relevanten Dokumenten in verinice. Dadurch haben Sie alle wichtigen Informationen im Überblick und ersparen sich das ständige hin und her Wechseln von Anwendungen

  • Zentrales Verwalten Ihrer Informationssicherheit in einem Tool

  • Sie können sich voll und ganz auf die Modellierung und Umsetzung der Sicherheitsanforderungen fokussieren

  • Intuitive Verknüpfung per Drag & Drop mit den Bausteinen des IT-Grundschutz-Kompendiums

  • Dokumentation der gesamten Mindeststandards möglich

  • Gewinn eines ersten und immer aktuellen Umsetzungsstatus der Anforderungen

  • Erzeugung zahlreicher Reportings anhand von Reportingvorlagen

Lieferumfang

Der Download (.ZIP-Format) enthält:

  • den verinice Mindeststandard als .VNA-Datei zum Import in verinice ab Version 1.25 und höher.

  • eine Anleitung im PDF-Format.

Weiterführende Informationen

Diskussion im verinice.FORUM: https://forum.verinice.com/

Autorenschaft und Urheberrecht

Mindeststandard des BSI für Schnittstellenkontrollen
nach § 8 Absatz 1 Satz 1 BSIG – Version 1.3 vom 07.07.2021:

© 2021
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Postfach 20 03 63
53133 Bonn

verinice Mindeststandard Schnittstellenkontrollen:

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Bahnhofsallee 1b
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